Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Mirko Oestreich in Göttingen!

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich sehr bewusst auf die Arbeit in der Strafverteidigung spezialisiert. Ich verteidige Sie sachlich, kompetent und vorurteilsfrei gegen Vorwürfe in nahezu allen Bereichen des Strafrechts.

Schwerpunkt Strafverteidigung

  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafverfahren
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug / Diebstahl
  • Körperverletzungsdelikte
  • Ermittlungsverfahren
  • Strafverteidigung
  • Pflichtverteidigung

Person

2001
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit Schwerpunkt Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht
2006
1. Staatsexamen in Potsdam
2009
2. Staatsexamen in Göttingen
2009
Zulassung und selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Göttingen
2015
Fachanwalt für Strafrecht
ab 2015
jährliche zertifizierte Fortbildungen im Fachbereich Strafrecht
  • Mitglied des Göttinger Anwaltvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Rosin und Rechtsanwälte Ahrens & Hille

Mandantenerfahrungen

Folgend eine kleine Auswahl meiner Bewertungen. Weitere Rezensionen finden Sie auf meinem Google-Profil.

Sandra Pape

★★★★★

Hr Oestreich war mir ein Fels in der Brandung in der bisher schlimmsten Zeit meines Lebens. Er ist fachlich kompetent und menschlich . Ich kann ihn nur weiter empfehlen und jedem die Daumen drücken, daß er freie Termine hat. Vielen Dank für Alles Hr Oestreich. LG Sandra Pape

Paul Kleinschmidt

★★★★★

Bester Strafverteidiger den ich kennenlernen durfte ,Danke eine frühere Zusammenarbeit hätte mir einiges erspart arbeiten im Sinne des Mandaten....einfach top

Finn Gevensleben

★★★★★

Schnell, freundlich, unkompliziert und sehr kompetent! Super Anwalt, nur zu empfehlen.

Strafverteidigung

Vornehmlichste Aufgabe der Strafverteidigung ist es, Freiheitsrechte vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und Sanktionen zu schützen.

Die Verteidigung sollte frühzeitig, wenn möglich, bereits im Ermittlungsverfahren beginnen. Schon in diesem Verfahrensabschnitt ist das Tätigwerden eines erfahrenen Verteidigers von großer Bedeutung.

So kann insbesondere die frühe Beratung des Mandanten im Hinblick auf sein weiteres Verhalten entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben. Nicht zuletzt die Möglichkeit eines Verteidigers, über die Akteneinsicht den jeweiligen Stand der Ermittlungen überprüfen zu können, kann wesentliche Vorteile ergeben.

Die Frage ob und ggf. wie man sich als Beschuldigter zur Sache einlässt, bedarf sorgfältiger Prüfung. In vielen Fällen wird es angezeigt sein, zunächst keine Angaben zu machen.

Große Bedeutung erlangt die Tätigkeit eines Verteidigers für den Fall von strafprozessualen Maßnahmen bzw. Zwangsmitteln (Durchsuchung, Verhaftung, Arrestierung des Vermögens etc.). Hier ist die jeweilige Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und sind ggf. entsprechende  gerichtliche Schritte einzuleiten.

Auch die Möglichkeiten, das Verfahren vor Erhebung einer Anklage (etwa durch Einstellung gegen Auflagen) zu beenden, sollten in manchen Fällen, in denen sich der Tatvorwurf nicht entkräften lässt, ausgeschöpft werden.

Sofern Anklage erhoben wird, stellt die Vorbereitung und Mitwirkung an der Hauptverhandlung die vordringliche Tätigkeit dar. Dabei kann es notwendig werden, die Rechtsmittelinstanz schon durch die Verteidigung in der 1. Instanz vorzubereiten.  Sollte sich herausstellen, dass ein Freispruch eher unwahrscheinlich ist, gewinnt wiederum eine Verständigung über das Strafmaß (sog. Deal im Strafverfahren) an Bedeutung.

Entspricht das Urteil nach allem nicht den Erwartungen, verbleibt noch die Möglichkeit eines Rechtsmittels.

Bei Einlegung eines solchen ist insbesondere im Hinblick auf entstehende Kosten eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten angezeigt.                                                         

Bei allem steht im Vordergrund, die nach den gegebenen Umständen beste Lösung für den Mandanten zu erzielen.